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 Rechtspolitischer Kongress der Friedrich- Ebert- Stiftung
vom 26. bis 28. April 2002 in Karlsruhe
  
 Katharina Gräfin von Schlieffen:
Für eine neue Kultur der Schlichtung
  
  
 
     
I.Unser herkömmliches Rechtswesen bevorzugt ein Konfliktschema, das
 
 - versachlicht,
 - polarisiert und
 - generalisiert.
 
 1) Seine Vorzüge:
 
 -Gewaltfreie, professionelle Konfliktbearbeitung durch Verrechtlichung und Prozeduralisierung des Streits (Verfahren mit Schlusspunkt)
 -Gleichmäßige Orientierung für die Massengesellschaft und den Markt- Medium für gesellschaftliche Steuerung
 -Erfolgreiche Fiktion von Gleichbehandlung.
 
 2) Seine Defizite:
 
 -Ungeeignet für einen individuellen Interessenausgleich
 -Nach verbreiteter Auffassung: zu teuer und langwierig.
 
II. Gibt es ernstzunehmende Gegenentwürfe?
 
 1) Im Mittelpunkt der Diskussion steht derzeit die Mediation.
 
  a)  Ihre Vorzüge
 
   - Mediation bietet das Verfahren mit der am weitesten entwickelten Theorie
   - Mediation entspricht dem aktuellen Paradigmenwechsel
 
    Nicht mehr: Staatliche Steuerung, sondern: Selbstverantwortung
Nicht: Entscheiden, sondern: kooperativ Aushandeln
Nicht: Rhetorische Positionierung, sondern: Interessenkoordination
Nicht: Vergangenheitsaufbereitung, sondern: Zukunftsorientierung
Nicht: Sieg und Niederlage, sondern Win - win.
 
   - Mediation verzeichnet anerkannte Erfolge bei der Lösung von Konflikten in Dauerbeziehungen
   - Mediation begeistert als innovative Idee ("Neue Streitkultur").
 
  b) Die Nachteile:
 
   - Mediation ist nicht für jeden Konflikttypus geeignet
   -Aufwendige Konfliktbearbeitung, z.T. sogar teurer als Justizsystem
   -Zielsetzung entspricht nicht immer Kundenwunsch:
Wer gönnt schon dem Gegner, dass auch er gewinnt?
 
 2) Andere Formen aussergerichtlichen Konfliktmanagements
 
 -Die hergebrachten Formen der Streitschlichtung, insbes. durch Anwälte oder Schiedsgerichte: Keine überschiessende Innovationskraft.
 -Neue Hybridformen, z.B.:
Mediation + Schiedsgericht (MedArb) oder gerichtsverbundene bzw. "integrierte" Mediation (Richter vermittelt selbst oder veranlaßt Mediation): Theoretisch angreifbarer, ideologisch glanzloser, aber kundennäher.
 
III. Chancen für die Durchsetzung außergerichtlichen Konfliktmanagements
 
 1) Positive Anzeichen:
 
 -Mediation in Auseinandersetzungssituationen hat Zulauf
(z.B.: Scheidung oder Erbfall)
 -Täter- Opfer- Ausgleich wird punktuell mit großem Erfolg praktiziert (§ 46a StGB)
 -Innovationen des Gesetzgebers (§ 15a EGZPO mit entspr. LandesG, § 278 ZPO)
 -Kooperative Steuerungsmodelle innerhalb der Verwaltung
 -Das Interesse junger Juristen an neuen Konfliktbewältigungsstrategien
 
 2)Problemfelder:
 
 -Die alten Streitmuster sitzen tief und werden vom Rechtswesen seit Jahrhunderten bestätigt und verfeinert
 -Das Justizsystem ist ein viel zu attraktiver Rivale auf dem Markt des Konfliktmanagements
 -Angelpunkt: Die Wirtschaftsinteressen der Anwälte und die Belastung der Richter
 - Mediation ist kein leichtverkäufliches Produkt
 -Die "Neue Streitkultur", die außergerichtliche Streitbeilegung anstrengungs- und kostenfrei transportieren soll, lässt sich nicht herbeibeten und nicht anordnen.
 
IV.Eine Kultur wächst, aber Institutionen kann man schaffen und Verfahren unterstützen. Denkbare Maßnahmen:
 
 -Änderung der BRAGO, BeratungshilfeG und PKH
 -Deregulierung
 -Partizipation des außergerichtlichen Konfliktmanagements an der gerichtlichen Autorität durch Konfliktscanning und richterliche Verweisungsempfehlung (Multi- Door- Courthouse).
 -Aufklärung über Konfliktbewältigung, kooperatives Verhandeln und Mediation der breiten Öffentlichkeit, insbes. auch als Bildungsziel
 -Vernetzung der vorhandenen Stellen für Konfliktmanagement durch überregionale bzw. internationale Agenturen, z.B. in Gestalt einer Stiftung.
  
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