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Rechtspolitischer
Kongress der Friedrich- Ebert- Stiftung
vom 26. bis 28. April 2002 in Karlsruhe |
| | Chatjet/2.0 - © Computerman GmbH 2000 | | | |
| | Aufzeichnung des Chats vom 4/17/02, 3:29:19 PM Uhr |
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UdoG (Moderator): Frau von Renesse ist nun unserem Chat zugeschaltet, herzlich willkommen. Sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Sie können nun Ihre Fragen stellen.
MvR (Interview-Gast): Frage von Imo: Die Enquete-Kommission hat sich in ihrem Bericht im November gegen die Gewinnung embryonaler Stammzellen ausgesprochen. Müsste man nicht die Tötung von Emryonen weltweit zu verhindern versuchen? - Antwort: Genau das macht der Beschluss vom 30.1. in dem er nach wie vor die Tötung der Embryonen in Deutschland durch EmbryonenschutzGesetz verboten sein lässt und keine Anreize durch Nachfrage deutscher Wissenschaftler für weitere Tötungen von Embryonen im Ausland ermöglicht. Darüberhinaus verlangt der Bundestagsbeschluss vor allem für Europa entsprechende Regelungen wie in Deutschland.
MvR (Interview-Gast): Frage von dankem: Wie stehen Sie zum therapeutischen und reproduktiven Klonen? - Antwort: In Deutschland gegenwärtig verboten; eine Änderung dieser Rechtslage wird von mir nicht beabsichtigt.
MvR (Interview-Gast): Frage von Imo: Meinen Sie auch, dass die Präimplantationsdiagnostik die Selektion fördert? Was kann man dagegen tun? - Antwort: DIe PID ist in der Tat eine von mehrern Methoden der Selektion (=Auswahl). Eine andere Methode ist die in Deutschland fast bei allen Schwangerschaftsuntersuchungen übliche PND, die schon bei der ersten Ultraschalluntersuchung beginnt. Der Schwangerschaftsabbruch, der bei erkannten schwerwiegenden Fehlbildungen eines Fötus fast immer die Folge ist, wird vom gegenwärtigem Recht nicht verboten. Gegen die Angst von Eltern ein schwer behindertes Kind zu erwarten, hilft nur, wenn man das Leben von Familien mit behinderten Kindern erleichtert. Dazu ist in dieser Legislaturperiode eine Menge geschehen; insbesondere hat sich auch die Akzeptanz behinderten Lebens in der Gesellschaft auch durch die Behindertenbewegung erheblich verbessert.
MvR (Interview-Gast): Frage von Imo: Streben Sie zur Stammzellenproblematik einen gemeinsame Regelung der Staaten der EU an? - Antwort: Ja.
MvR (Interview-Gast): Frage von dankem: Zu Ihrer Anwort auf Frage 1: Wie wird gewährleistet, dass tatsächlich nur Stammzellen importiert werden, die vor dem Stichtag produziert worden sind? - Antwort: Stammzellenlinien ,mit denen Forscher arbeiten können, müssen hinsichtlich Entstehung und Kulturbedingungen genauestens dokumentiert sein. Das kann die Genehmigungsbehörde nachprüfen.
MvR (Interview-Gast): Frage von Imo: In einigen Jahren wird es sicher möglich sein, dass gleichgeschlechtliche Paare ihre DNA- Stränge in einer entkernten Eizelle zum Verschmelzen bringen. Sind Sie der Meinung, dass man dies ermöglichen und damit dem Familienrecht einen geradezu revolutionären Impuls geben sollte? - Antwort: Nein. Für das Aufwachsen von Kindern stellen die Lebensbedingungen bei Vater und Mutter optimale Grundlagen dar.
UdoG (Moderator): Sehr geehrte Damen und Herren, Frau von Renesse hat im Moment viele Fragen zu beantworten. Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.
MvR (Interview-Gast): Frage von Imo: Noch einmal zur gemeinsamen Regelung in der EU: Können Sie skizzieren, welche rechtlichen Bestimmungen eine solche Regelung umfassen sollte? - Antwort: Ja, ziemlich präzise die des Bundetagsbeschlusses vom 30. Januar 2002. Ich hoffe, dass es eines Tages entsprechende Zelllinienpools auf EU-Ebene geben wird.
MvR (Interview-Gast): Frage von wusel: Wie gehen Sie mit absoluten "Fundamentalisten" um, denen Sie Ihre Position klar machen müssen, vom "lebenserhaltenden" Lager sowie von der Industrie, damit Akzeptanz herrscht - Antwort: Man kann sein Gegenüber nur überzeugen, wenn man auch seine Gesichtspunkte versteht, und insbesondere den darin enthaltenen Kern auch in sich spürt.
UdoG (Moderator): Sehr geehrte Damen und Herren, Frau von Renesse möchte der Thematik angemessen so ausführlich wie möglich antworten. Daher kann es zu einigen Verzögerungen kommen. Bitte haben Sie Verständnis.
MvR (Interview-Gast): Frage von gefa: Ist es nicht sehr doppelzüngig, einerseits die Tötung von Embryonen in Deutschland gesetzlich zu verbieten, andererseits darf weiterhin an importierten Embryonen weitergeforscht werden? - Antwort: Man kann in einer Welt vieler Rechtsordnungen nicht ohne Widerspruch Regelungen finden. Die Entscheidung des Deutschen Bundestrages versucht in der Tat die Quadratur des Kreises, wenn man die Wertordnung, zu der der Schutz allen menschlichen Lebens gehört, dadurch aufrecht erhält, in dem weitere Tötung von Embryonen zur Stammzellengewinnung unterbleiben sollte. Im Übrigen wird über kurz oder lang - mache Länder kennen dafür sogar Fristen - jeder "überzählige" Embryon vom Laboranten getötet. Für diese Embryonen ist eine Tötungshandlung also unausweichlich. Das ethische Problem des Verstoßes gegen Menschenwürde ist also eine weniger die Tötungshandlung, als vielmehr die sog. Instrumentalisierung durch Nutzung. Diese aber ist schon als Menschenwürdeverstoß zweifelhaft, wenn das Lebens- und Entfaltungsrecht eines menschlichen Keims vor jeder Nutzung rangiert.
MvR (Interview-Gast): Frage von dankem: Meinen Sie nicht, daß gleichgeschlechtliche Paare gleiche Rechte wie verschiedengeschlechtliche Paare haben sollten, und man sie deshalb bei einem Kinderwunsch unterstützen sollte? - Antwort: Wenn es um das Recht von Kindern geht, ist die Frage der Gleichberechtigung nachrangig. Was mich nachdenklich stimmt, ist allerdings das etliche Jugendämter verwaiste Kinder, die keiner will (z.B. Aidskranke) durchaus gleichgeschlechtlichen Paare in Pflege geben. Ich finde es ist gegenwärtig zu früh und wir haben zu wenig Erfahrungen um das (Elternsituation) schon rechtlich zu fassen, denn Kindschaftsrecht hat nur ein Ziel: Das Wohl der Kinder.
MvR (Interview-Gast): Frage von Imo: Einige Kritiker haben von einem Dammbruch gesprochen, als die Entscheidung des Bundestages zu den Stammzellen bekannt wurde. Befürchten Sie ebenfalls, dass der Umgang mit menschlichem Leben in der Forschung dadurch in Zukunft leichtfertiger wird? - Antwort: Alle Technik der Menschen (schon der erste Faustkeil in der Steinzeit) unterliegt dem Gesetz der doppelten Nutzung: Zum Guten wie zum Schlechten. Es ist Aufgabe nicht zuletzt des Gesetzgebers das Gute zu ermöglichen und den Mißbrauch zu definieren und nach Möglichkeit zu verhindern. Bei Forschung kommt eine Erleichterung jeder Kontrolle hinzu: Wenn Forscher etwas von ihren Ergebnissen haben wollen (Ruhm, Geld) sind sie auf Veröffentlichungen angewisen. Gesellschaftliche Kontrolle wird damit erleichtert.
MvR (Interview-Gast): Frage von tosca: Befürchten Sie auch, dass mit der Exportmöglichkeit von embryonalen Stammzellen die Gewinnung in anderen Ländern angeregt wird? - Antwort: Das genau wird durch die Stichtagsregelung verhindert.
MvR (Interview-Gast): Frage von Imo: Sollte man die Forschung an Einwilligungsunfähigen unter bestimmten Voraussetzungen zulassen? Welche Voraussetzungen könnten das sein? - Antwort: Ja. Ich denke, dass die Voraussetzung in der Biomedizinkonvention des Europarates eine gute Grundlage bilden. Es müssten aber weitere Bedingungen hinzutreten: Der gesetzliche Vertreter, der die Einwilligung geben kann, sollte in einem besonderen Näheverhältnis zu dem Betroffen stehen, wie das bei Eltern gegenüber ihren Kindern der Fall ist.
MvR (Interview-Gast): Frage von dankem: Sie sind optimistisch, dass in einiger Zeit eine Eu-Weite Regelung zur Stammzellenforschung zustande kommt-mir erscheint das allerdings zweifelhaft, da einige Eu-Länder, wie z-b. GB in diesen Fragen weitaus liberaler sind? - Antwort: Es wäre schon gut, wenn wir einen Kern von Staaten in der EU hätten, die damit einen Anfang machen könnten. Derzeit scheinen Italien und Österreich auf der Linie der deutschen Entscheidung zu sein.
UdoG (Moderator): Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beschränken Sie Ihre Fragen auf den Themenkomplex Bioethik. Danke.
MvR (Interview-Gast): Frage von dankem: Glauben Sie wirklich, dass Kinder bei gleichgeschlechtlichen Paaren weniger wohlbehalten aufwachsen , als bei verschiedengeschlechtlichen Paaren ? - Antwort: Die Frage beantwortet sich nicht nach Einzelfällen, sondern nach einer Bewertung der strukturellen Veränderung unserer Vorstellungen von guten Bedingungen für die Entwicklung von Kindern. Ich denke, dass wir dazu auf der Grundlage des Gesetzes für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften, denen wir mit dem "kleinen Sorgerecht" die Alltagsprobleme lösen helfen, genügend Erfahrungen sammeln werden, um diese Frage zu beantworten. Es handelt sich nicht um ein Abstraktum, sondern um die Summe konkreter Erfahrungen, Theorie nützt da wenig.
MvR (Interview-Gast): Frage von dankem: Es gibt in Deutschland einen großen Mangel an Spenderorganen .Würden sie der Möglichkeit der Organzüchtung sowohl an Tieren als auch an /in Menschen zustimmen? - Antwort: Es ist medizintechnisch nicht möglich, extrakorporal ganze Organe zu züchten. Die Xenotransplantation scheitert daran, dass man es derzeit nicht kann und zweitens die Befürchtung nicht von der Hand zu weisen ist, dass tierische Viren übertragen werden. Die Stammzelltherapie setzt im Gegensatz zur Verpflanzung ganzer Organe auf den Ersatz untergegangener Organzellen im Körper des Patienten aus ihm übertragenen Vorläuferzellen.
MvR (Interview-Gast): Frage von tosca: Wie wird rechtlich ein Näheverhältnis definiert, betreffend die Forschung an Einwilligungsunfähigen? - Antwort: Das kann eine enge Verwandtschaft sein, wenn nicht Anhaltspunkte für ein gestörtes Verhältnis vorliegen. Das kann aber auch eine nicht eheliche Beziehung sein, wenn sie offenkundig ist. In Betracht kommt auch eine enge Freundschaft. Der Begriff Näheverhältnis eignet sich selbstverständlich nicht für eine Legaldefinition; für den Fall einer entsprechenden rechtlichen Regelung wäre eine genaue Defintion erforderlich.
MvR (Interview-Gast): Frage von tosca: Ich habe bei der Debatte zur Stammzellenproblematik den Hinweis auf die schutzwürdigen Interessen von heilungsbedürftigen Kranken manchmal vermißt. Inwieweit haben diese Interessen überhaupt eine Rolle bei der rechtlichen Beruteilung gespielt? - Antwort: Eine erhebliche Rolle. Ihr Grundrecht nach Art. 2 Abs. 2 GG geht zwar nicht soweit, bestimmte Forschungsinhalte vom Staat zu verlangen; indirekt ist in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip der Staat jedoch gehalten die Erweiteruing der medizinischen Kompetenz durch Forschung nicht unzulässig zu behindern, aber es darf nicht zu einer "Vampirmedzin" kommen, wo ein Leben das eines anderen benutzen kann, um schwindende Kräfte wiederherzustellen.
MvR (Interview-Gast): Frage von max: Nochmal zur Stammzellenforschung: Ist die Forschung mit embryonalen Stammzellen nicht obsolet, wenn wenn wissenschaftlich erwiesen ist, daß adulte Stammzellen die gleichen erforderlichen Bedingungen erfüllen ? - Antwort: Den wiss, Streit darüber, ob die Forschung an embryonalen Stammzellen sinnvoll oder unumgänglich ist, kann der Bundestag nicht entscheiden, weil er daran durch das Grundrecht der Forschungsfreiheit gehindert ist. Im Stammzellgesetzentwurf ist diesem Problem dadurch Rechung getragen, dass die Genehmigung für den Stammzellimport nur erteilt werden kann, wenn der Forscher nachweist, dass er seine wiss. Fragen nur durch die Einbeziehung embryonaler Stammzellen klären kann. Das entscheidet ein Gremium von Wissenschaftlern.
MvR (Interview-Gast): Frage von Euro: Gibt es zur Zeit Forschungsvorhaben in Deutschland, in denen es ähnlich wie bei den Untersuchungen in den USA um die Situation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften geht? - Antwort: Ja.
MvR (Interview-Gast): Frage von KatjaM: Würden Sie die Forschung an embryonalen Stammzellen auch befürworten, wenn die gleichen Ergebnisse mit adulten Stammzellen zu erwarten wären? - Antwort: Nein.
UdoG (Moderator): Sehr geehrte Damen und Herren, bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unser Gast nur bis 16.00 Uhr am Chat teilnehmen kann. Fragen werden wir also nur noch fünf Minuten entgegennehmen, um sie auch noch bis zum Ende des Chats von Frau von Renesse beantworten zu lassen.
MvR (Interview-Gast): Frage von Euro: Billigt man mit dem Import von embryonalen Stammzellen nicht auch die gesamte Praxis dieser Forschung weltweit? - Antwort: Nein. Niemand glaubt bisher,dass wir dadurch den Verbrauch von Embryonen gebilligt haben, dass die künstliche Befruchtung in Deutschland Krankenkassenleistung ist. Für die Entwicklung der extrakorporalen Befruchtung wurden in GB jedoch unzählige Embryonen eingesetzt und verbraucht.
MvR (Interview-Gast): Frage von Euro: Welche Forschungsvorhaben bei Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften gibt es Ihrer Kenntnis nach? Was wird da untersucht? - Antwort: Ähnlich wie in Amerika ist der Untersuchungsgegenstand das psychisch gesunde Aufwachsen von Kindern, vorrangig selbstverständlich der Umgang mit der eigenen Geschlechtsidentität, das Problem eines gewissen Außenseitertums uvm..
MvR (Interview-Gast): Gibt es noch Fragen?
MvR (Interview-Gast): Frage von Euro: Sie arbeiten derzeit an dem Gesetz zur Umsetzung des Bundestagsbeschlusses: Gibt es hier wieder Streit mit den Oppositionsparteien, oder läßt sich der Kompromiss auch in den Einzelheiten feststellen? - Antwort: Der Kompromiss war partei- und fraktionsübergreifend zu Stande gekommen. Die Gegner sind ebenfalls nicht nach Fraktionen sortiert. Die Initiatorinnen sind Frau Fischer (GRÜNE) und Frau Dr. BÖHME (CDU/CSU).
MvR (Interview-Gast): Ich freue mich auf weitere Fragen.
MvR (Interview-Gast): Frage von max: Das Problem des Außenseitertums von Kindern die bei gleichgeschlechtlichen Paaren aufwachsen, ist ein gesellschaftliches Problem , dem man doch am besten damit entgegentreten könnte, wenn man auch gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit gemeinsam Kinder zu haben zu billigt, oder nicht? - Antwort: Es wird immer eine Minderheit sein, die homosexuell lebt. Außerdem löst man gesellschaftliche Probleme nicht auf dem Rücken von Kindern. Zumindest können es Staat und Recht nicht tun.
MvR (Interview-Gast): Frage von Euro: Gibt es eigentlich zur Zeit eine eindeutige rechtliche Festlegung, wann das Leben beginnt? - Antwort: Nein und es wird sie mit mir auch nie geben. Es ist eine philosophische Frage, die schon bei Aristoteles und Thomas von Aquin umstritten war. Wenn der Bundetag sich die Antwort mit 51% Mehrheit auf die Schulter nehmen würde, so würde er sich überheben. Der Staat und das Recht können allerdings sagen, was sie ab wann wie schützen.
MvR (Interview-Gast): Möchten Sie noch Fragen stellen?
MvR (Interview-Gast): Frage von Euro: Die Frauenbewegung,die bei der Frage des Abbruchs der Schwangerschaft eindeutig war, schweigt zu den Fragen des Embryonenschutzes. Ist das nicht ein Widerspruch? - Antwort: Der Widerspruch ist noch viel schlimmer: Die Feministische Bewegung ist sich zwar nicht einig, vertritt aber zu großen Teilen nach der These mein Bauch gehört mir, nunmehr das Wort: Mein EI gehört mir. Diese Linie lehnt von der künstl. Befruchtung angefangen jedes Hantieren von Männern in weißen Kitteln an dem weiblichsten ihrer Körpersubstrate kategorisch ab.
UdoG (Moderator): Sehr geehrte Damen und Herren, wir müssen an dieser Stelle unseren Chat leider beenden. Herzlichen Dank für Ihr Interesse. Bedanken möchte ich mich natürlich auch bei unserem Gast Frau von Renesse, Danke für die Möglichkeit, mit Ihnen zu diesem sehr brisanten Thema zu chatten.
MvR (Interview-Gast): Ich verabschiede mich und möchte sagen, dass mir der Chat viel Freude bereitet hat!
UdoG (Moderator): Wir verabschieden uns ebenfalls und freuen uns, Sie auf dem Rechtspolitischen Kongress in Karlsruhe am nächsten Wochenende begrüßen zu können. Auf Wiedersehen.
Ende des Protokolls.
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